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   AG Viersen, 13.06.2008 - 23 C 340/06   

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AG Viersen, 13.06.2008 - 23 C 340/06 (https://dejure.org/2008,22728)
AG Viersen, Entscheidung vom 13.06.2008 - 23 C 340/06 (https://dejure.org/2008,22728)
AG Viersen, Entscheidung vom 13. Juni 2008 - 23 C 340/06 (https://dejure.org/2008,22728)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Arbeitnehmererfindungsvergütungsanspruch vom Arbeitsrechtsschutz umfasst

Papierfundstellen

  • VersR 2008, 1530
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 20.10.2000 - 20 U 247/99

    Ausschlüsse in der Rechtsschutzversicherung

    Auszug aus AG Viersen, 13.06.2008 - 23 C 340/06
    Denn bei der bloßen Anmeldung einer Arbeitnehmererfindung handelt es sich nicht um eine risikoträchtige Rechtshandlung in dem Sinne, dass sie bereits den Keim eines nachfolgenden Rechtsverstoßes des einen oder anderen Teils und damit eines sich anschließenden Rechtsstreites in sich trägt, wie dies für die Anwendbarkeit des Ausschlusstatbestandes gem. § 4 Abs. 3 a ARB erforderlich ist (vgl. OLG Hamm, VersR 2001, 712 f).Vielmehr kommt der Arbeitnehmer damit gem. § 5 ArbNErfG nur einer gesetzlichen - der Kläger nach § 13 des Arbeitsvertrages (BL. 59 d.A.) darüber hinaus auch einer vertraglichen- Verpflichtung nach, die für sich als neutral und damit nicht als streitauslösend zu bewerten ist.
  • LG Ansbach, 28.12.2006 - 3 O 826/06

    Rechtsstreit über eine Vergütung für eine patentierte Arbeitnehmererfindung

    Auszug aus AG Viersen, 13.06.2008 - 23 C 340/06
    Die Frage, ob der Leistungsausschluss des § 3 Abs. 2 d ARB auch für einen Arbeitnehmererfindungsvergütungsanspruch nach § 9 ArbNErfG eingreift, ist umstritten (bejahend: LG Ansbach, VersR 2007, 1268 ff.; verneinend: Prölls/Martin, VVG, § 4 ARB 75 Rz. 7).
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